Verkehrsrecht

Verkehrsrecht


Rechtsanwalt Nitzsche ist seit seiner Zulassung verstärkt im Verkehrsrecht, so insbesondere bei der Regulierung von Verkehrsunfällen mit oder ohne Auslandsbezug sowie in straßenverkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten, und verfügt damit über eine langjährige Berufserfahrung in diesen Bereichen.

Mithin ist die im grenznahen Kehl gelegene Kanzlei für Sie nach einem Unfall bei der Geltendmachung Ihrer materiellen und immateriellen Schäden kompetenter Ansprechpartner.

 

Unfall im Ausland

(insbesondere Frankreich)


Die Kanzlei vertritt seit Ihrer Gründung die Interessen Geschädigter nach einem Unfall im europäischen Ausland sowohl außergerichtlich, als auch im Rahmen der Direktklageverfahren nach der 4. KH (heute 6. KH) Richtlinie, wobei die fachliche Expertise von Herrn Rechtsanwalt Nitzsche sowie seine mittlerweile über 20 jährige Berufserfahrung in diesem Bereich eine routinierte und sachgerechte Behandlung des französischen Verkehrszivil- und Haftpflichtrechtes gewährleistet. Aufgrund der sich über zwei Jahrzehnte erstreckenden, vergangenen Vertretung ausländischer Versicherungsgesellschaften kennt er die internen Abläufe bei den Versicherungen und kann die Vertretung der Geschädigten entsprechend hierauf ausrichten.


Nach einem Unfall in Frankreich hilft Ihnen die Lexuris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kehl bundesweit bei der effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe der deutschen Gerichte, wobei Rechtsanwalt Nitzsche als bundesweit tätiger Prozessbevollmächtigter französischer, belgischer und rumänischer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsunfallfällen mit grenzüberschreitendem Bezug verfügt und damit einhergehend seine Kenntnisse im ausländischen, so insbesondere im französischen Verkehrszivilrecht und französischem Schadensersatzrecht vertiefen konnte, so dass er seinen Mandanten bei der Schadensabwicklung nach einem Unfall im europäischen Ausland, so insbesondere in Frankreich sowohl bei der außergerichtlichen Schadensregulierung, als auch bei der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche vor der deutschen Gerichtsbarkeit zügig und kompetent helfen kann.

 

Die zur Schadensbearbeitung notwendigen Unterlagen sowie die Korrespondenz kann in den meisten Fällen auf elektronischem Wege übermittelt werden, so dass auch bei auswärtiger Mandantschaft eine Mandatbearbeitung unproblematisch möglich ist.


 

Verkehrszivilrecht

(Haftpflichtrecht nach einem Unfall)



Nach einem Schadensfall helfen wir Ihnen bei der Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer, um eine heutzutage nicht mehr selbstverständlich umfassende Schadensregulierung zu erreichen und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sowie bei erfolgter Körperverletzung auf Schmerzensgeld vollumfänglich durchzusetzen.
 

Wer meint, seine Ansprüche gegebenenfalls selbst durchsetzen zu können möge sich das nachfolgend zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vergegenwärtigen:

 

"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

 

 

Die Kenntnisse interner Abläufe bei den Versicherern sowie effizient gestaltete Arbeitsabläufe unter Einsatz moderner EDV-gestützter Kommunikationskanäle erlauben eine zügige außergerichtliche Schadensbearbeitung

 

Verkehrsstrafrecht

(Trunkenheitfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung u.a.)

 

Im Rahmen von Ermittlungs- und / oder Strafverfahren wegen des Tatverdachts des Fahren eines Kraftfahrzeuges unter Einfluß berauschender Mittel (Alkohol, Drogen), des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht oder auch Unfallflucht), der fahrlässige Körperverletzung oder Tötung bei einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten oder Toten stehen wirr Ihnen kompetent und mit jahrelanger Erfahrung zur Seite, um das beste Ergebnis nicht nur im Hinblick auf die drohende Strafe, sondern auch im Hinblick auf die zumeist in Rede stehende Maßregel (und nach dem Willen des Gesetzgebers vielleicht auch bald als Nebenstrafe in Frage kommende) des Fahrverbotes oder des Entzuges der Fahrerlaubnis zu gewährleisten.

 

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren

(Punkte, Fahrverbot u.a.)

 

Sofern gegen Sie ein Bußgeldverfahren anhängig ist versuchen wir, meist in enger Zusammenarbeit mit renommierten Sachverständigenbüros für das Verkehrsmesswesen / Unfallrekonstruktion den Tatvorwurf auszuräumen, abzumildern oder in Frage zu stellen. Erweist sich der Tatvorwurfan sich letztendlich als unangreifbar, so kann mithilfe der Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung versucht werden, zumindest die Folgen abzumildern.

 

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Fahrverbot im Raum steht, von welchem bei erfolgreicher Verteidigung in manchen Fällen abgesehen werden kann.

 

 

Verkehrsverwaltungsrecht

(Entziehung / Neuerteilung der Fahrerlaubnis, MPU / Idiotentest)

 

Im Bereich des Verkehrsverwaltungsrechts beraten wir Sie umfassend und übergreifend in Fragen nach Fahrerlaubnisentzug, An- und Aberkennung ausländischer Fahrererlaubnisse in Deutschland, der MPU (im Volksmund als Idiotentest bezeichnet) und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

 

Durch tiefgreifende Kenntnis der Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen des psychologischen Explorationsgespräches kann auf Wunsch eine Vorbereitung auf den pychologischen Teil der MPU begleitet werden, womit die Aussichten auf eine erfolgreiche Begutachtung signifikant gesteigert werden können.



Im Bedarfsfall erreichen Sie uns nach einem Unfall im Ausland auch außerhalb der Bürozeiten unter nitzsche@lexuris.de oder im Notfall bis in den späten Abend unter der Mobilfunknummer:

 

0175 - 770 220 7 bzw. +49 (0) 175 - 770 220 7

 

Bitte nutzen Sie diese Nummer auch wirklich nur im Notfall und hinterlassen Sie einen

Rückrufwunsch unter Angabe Ihrer eigenen Telefonnummer.


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