Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


Eine qualifizierte Beratungsleistung ist für die Lexuris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kehl genauso selbstverständlich wie die kompetente Vertretung Ihrer Interessen vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dies sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite.

Das Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten und wird durch eine sich ständige im Fluß befindliche Gesetzgebung und Rechtssprechung bestimmt; dies sowohl auf nationaler, als als auch auf europäischer Ebene.

 

Vertragsgestaltung und Kündigung

 

Gerne sind wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und fundiertem Wissen behilflich, wenn es darum geht, Arbeitsverträge, Stellenbeschreibungen, Handelsvertreterverträge, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Kündigungen und anderes rund um das Thema Arbeitsrecht zu verfassen.

 

Bei einer geplanten Kündigung und / oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen gerne zur Seite um drohende Kündigungsschutzklagen von vorne herein zu unterbinden oder das Risiko eines Unterliegens vor dem Arbeitsgericht zu minimieren.

 

Betriebsinterne Schulungen


Auf Anfrage können von Rechtsanwalt Nitzsche, welcher bereits für die Führungsakademie Kehl dozierend tätig ist, im arbeitsrechtlichen Bereich auch betriebsinterne Schulungen vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Sozialrechtliche Bezüge

(Arbeitsunfall, Krankengeld, Betriebliches Eingliederungsmanagment u.a.)

 

Im Arbeitsrecht ist der Rechtsanwalt zwangsläufig auch mit Fallkonstellationen aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung, demnach sozialrechtlichen Mandate im Zusammenhang mit den Bestimmungen des dritten und siebten Sozialgesetzbuches (SGB III und SGB VII) konfrontiert, so dass wir Ihnen auch nach einem Arbeitsunfall bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Fragestellungen nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, bei Auseinandersetzungen mit den Versorgungsämter im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder bei Problemen mit der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gleichstellung behilflich sind, wobei Rechtsanwalt Nitzsche sein medizinisches Hintergrundwissen hilfreich ist. 

 

Kündigungsschutzklageverfahren


(Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, 1a KSchG - Verfahren)

 

Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Sachbearbeitung von Rechtsanwalt Nitzsche stellt das arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren dar. Nach einer erfolgten Kündigung sollten Sie umgehend Kontakt mit uns aufnehmen, da Sie nach § 4 KSchG zwingend binnen 3 Wochen nach Erhalt derselben Klage beim Arbeitsgericht erheben müssen, wenn Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen.

 

Zu den besonderen Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Nitzsche im Bereich des Kündigungsrechts zählen die in aller Regel sehr komplexen und schwierigen Abfindungsverhandlungen nach erfolgter Kündigung von leitenden Angestellten, bei welchen neben der Frage nach einer auszuhandelnden Abfindung in aller Regel auch zahlreiche andere Begleitfragen zu regeln sind.

 

Deutsch - französisches Arbeitsrecht

 

Besonders komplex und damit schwierig ist die Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem Bereich des grenzüberschreitenden deutsch-französischen Arbeitsrechtes, weshalb wir diesem Themenbereich eine eigene Unterseite gewidmet haben.

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