Eine qualifizierte Beratungsleistung ist für die Lexuris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kehl genauso selbstverständlich wie die kompetente Vertretung Ihrer Interessen vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dies sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite.
Als im Grenzgebiet zwischen Frankreich und Deutschland (Kehl) tätiger und fließend französisch sprechender Anwalt werden von Rechtsanwalt Nitzsche nicht nur Angelegenheiten im rein nationalen Kontext betreut, sondern insbesondere auch die der Kanzlei zugetragenen Fälle des deutsch - französischen Arbeitsrechts bearbeitet.
So berät er sowohl deutsche, als auch französische Arbeitnehmer (Grenzgänger), Handelsvertreter oder leitende Angestellte, welche bei einem jeweils anders nationalen Unternehmen angestellt sind sowie auch kleinere und mittelständische Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins bei Konstellationen sowohl im rein nationalen Bereich, als auch bei grenzüberschreitenden Fragen und vertritt deren arbeitsrechtlichen Interessen sowohl vor den deutschen, als auch vor den französischen Arbeitsgerichten. Bei letzteren, den sogenannten Prud'Hommes, vertritt Rechtsanwalt Nitzsche die Interessen seiner Mandanten je nach Instanz und Komplexität der Rechtsangelegenheit mit oder ohne Beteiligung eines französischen Kollegen.
Neben der regelmäßigen Vertretung der sogenannten "Grenzgänger" im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens, bei welchen insbesondere die steuer- und sozialrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind, wird durch die Zusammenarbeit mit im französischen Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht spezialisierten deutschen und französischen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern sichergestellt, dass auch der Beratungsbedarf deutscher Unternehmen, welche entweder nach Frankreich expandierenm Vertriebsmitarbeiter einstellen möchten oder sich nach arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Abmahnung, Kündigung) mit Problemstellungen im französischen Arbeitsrecht konfrontiert sehen, kompetent befriedigt wird.
Verstöße gegen die Vorschriften des Code du Travail oder die Nichtbeachtung der Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (welche in Frankreich an der Tagesordnung stehen) können schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für das betroffene Unternehmen nach sich ziehen.
Auch wenn sich durch die vom Präsidenten Macron angestossene jüngste Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechtes einiges relativiert hat, so ist deutschen Unternehmen, welche mit dem französischen Arbeits-und Sozialversicherungsrecht in Berührung kommen, dringend anzuraten sich vor der Durchführung von arbeitsrechtlichen Maßnahme, sei es Einstellung, Abmahnung oder die Entlassung von Arbeitnehmern sowohl durch einen Anwalt, als auch flankierend von einem Steurberater, welcher mit den grenzüberschreitenden Fallkonstellationen hinreichend vertraut ist, beraten zu lassen.
"Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen." (Hermann Hesse)
"Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will."
(Frank Lloyd Wright)
"Fange nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen." (Marcus Tullius Cicero)
"Ich verliere nie, entweder ich gewinne oder ich lerne." (Nelson Mandela)
„Bedeutende Leistungen werden nur von bedeutenden Menschen erzielt;
und bedeutend ist jemand nur dann, wenn er fest entschlossen ist, es zu sein.“
(Charles de Gaulle - Französischer General und Präsident)
"Wer nicht genau weiß, wohin er will, braucht sich nicht zu wundern, wenn er ganz woanders ankommt."
(Robert F. Mager)
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